Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Möglichkeit einer Mutter-Kind-Maßnahme. Mit dem ärztlichen Attest wenden Sie sich dann an eine Beratungsstelle, z.B. beim Caritasverband.
Hier wird geprüft, ob sich eventuell das Marianne van den Bosch Haus für Sie als Klinik eignet. Wenn die Vorsorgebedürftigkeit vom Arzt attestiert wurde und der medizinische Dienst der Krankenkasse zugestimmt hat, muss jede Krankenkasse die Kosten für diese Maßnahme übernehmen.
Von Ihnen ist ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag zu leisten. Bei finanziellen Notlagen können Sie von dem Eigenanteil befreit werden. Das Anrecht auf eine Vorsorgemaßnahme ist in den Paragraphen 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V rechtlich verankert. Voraussetzung ist eine medizinisch begründete Vorsorgebedürftigkeit und eine ausreichende Motivation, bei einer solchen Maßnahme aktiv mitzuarbeiten.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte Ihr Hausarzt dieses am Besten auf einem Antragsformblatt des Müttergenesungswerkes oder Ihrer Krankenkasse attestieren und entsprechend begründen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, in einem Selbstbericht Ihre Beschwerden, Probleme und Belastungen sowie Ihre Ziele für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse zu beschreiben. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich dann an die Beratungsstelle. Hier erhalten Sie auch Hilfe, wenn Ihre Maßnahme abgelehnt werden sollte.
Beratungsstellen finden Sie ganz in Ihrer Nähe: Im Telefonbuch unter Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk. Im Internet: www.kag-muettergenesung.de. Hier finden Sie außerdem weitere Informationen und haben die Möglichkeit, sich die Attest-Vordrucke herunterzuladen.
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