FSJ & BFD @ KKLE

Die Einrichtungen der Katholischen Karl-Leisner-Trägergesellschaft bieten viele und vielfältige Möglichkeiten ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren. Krankenhaus, Mutter-Kind-Kurhaus, Altenpflege - sprich uns gerne an!

Alle KKLE-Jobs findest du außerdem in unserer Stellenbörse. Nichts dabei? Noch Fragen? Unsere Personalabteilung hat den Überblick: 02821 490-1040 oder jobs@kkle.de.

Warum lohnt sich FSJ oder BFD für mich?

Es gibt viele Gründe, ein FSJ oder einen BFD zu machen. Du…

  • tust etwas Praktisches.
  • probierst dich aus.
  • entdeckst, was du kannst.
  • hast eine gute Zeit.
  • kannst anderen Menschen helfen.
  • bekommst Anerkennung.
  • lernst deine Stärken und Grenzen kennen.
  • gewinnst Selbstbewusstsein.
  • bekommst eine Idee davon, wie es weitergehen kann.
  • lernst den Arbeitsalltag kennen.
  • überbrückst Wartezeiten bis zur Ausbildung oder Studium

Und du bekommst auch noch:

  • ein monatliches Taschengeld von 423,00 € und eine von Verpflegungspauschale 50,00€
  • Sozialversicherung
  • Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr
  • Begleitung und Beratung während des gesamten Dienstes
  • Anerkennung als Praktikum oder als Wartesemester
  • Zertifikat über die besuchten Seminare
  • qualifizierte/s Bescheinigung/Zeugnis
  • 25 Bildungstage in einem Jahr Freiwilligendienst

Fragen & Antworten

Ein FSJ oder ein BFD ist immer etwas Sinnvolles, Spannendes und Neues!

Ein Freiwilligendienst ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr indem ein praktischer Einsatz in einer sozialen Einrichtung erfolgt. Du lernst den Arbeitsalltag kennen und engagierst dich für Andere. Es gibt viele unterschiedliche Einsatzfelder und Aufgabenbereiche. So kannst du das Passende für dich finden und ganz persönliche Erfahrungen aus der beruflichen Praxis gewinnen.

Neben der praktischen Tätigkeit werden begleitende Bildungstage oder Seminare besucht. Hier tauscht du dich mit anderen Freiwilligen aus und gemeinsam beschäftigen wir uns mit Themen, die euch wichtig sind.

Für deinen Einsatz bekommst du ein monatliches Taschengeld von 423,- € und eine Verpflegungspauschale von 50,- € pro Monat.

Das FSJ und der BFD ist sozialversicherungspflichtig. Es werden Beiträge für deine Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung geleistet. Solltest du Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenrente haben, bleibt dieser bestehen.

Das Kindergeld läuft weiter (bis zum 25. Lebensjahr). Für Empfänger von ALG II gibt es einen Freibetrag.

In der Einsatzstelle gibt es eine feste Ansprechperson, die dich in deinem Dienst begleitet. Regelmäßig finden Anleitungsgespräche statt, in denen du deine Arbeit reflektieren und Wünsche äußern kannst, was du noch alles kennen lernen möchtest.

Auch bei der FSD gibt es eine feste Ansprechperson für dich. Ein*e Pädagog*in von der FSD ist für dich da, wenn du Fragen, Unsicherheiten oder Konflikte hast und besucht dich vor Ort in der Einsatzstelle.

Ein Freiwilligendienst bietet dir immer die Chance, deine Persönlichkeit zu entwickeln,
Selbstbewusstsein zu gewinnen,
sozialer Kompetenzen zu erweitern,
Wissen zu erwerben neue Fähigkeiten auszubilden.

Ein FSJ oder ein BFD ist immer ein Gewinn! Nicht nur für dich selbst, sondern auch für alle Menschen, die im Dienst begleitet, umsorgt und betreut werden.

Ein Jahr für mich - ein Jahr für Andere!

Ein FSJ oder ein BFD dauert in der Regel 12 Monate. Mindestens müssen 6 Monate geleistet werden, maximal darf ein FSJ oder ein BFD 18 Monate lang sein.

Der Beginn liegt üblicherweise in den Monaten Juli bis Oktober. Du hast aber während des ganzen Jahres die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu beginnen. Sprich uns einfach an und wir schauen mit dir, wo noch Plätze frei sind.

Wenn du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist, kannst du ein FSJ oder einen BFD machen. Wenn du älter bist, gibt es die Möglichkeit einen BFD 27plus zu machen.

Du hast eine Wochenarbeitszeit von ca. 39 Stunden, das entspricht einer Vollzeitbeschäftigung. Die Arbeitszeiten richten sich danach, ob es in deiner Einsatzstelle Früh- oder Spätschichten oder “geregelte“ Arbeitszeiten von morgens bis nachmittags gibt. Auch Wochenenddienste sind möglich, jedoch keine Nachtdienste!

In begründeten Ausnamefällen kann ein FSJ oder ein BFD auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden/Woche) geleistet werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.

Während deines Freiwilligendienstes hast du Anspruch auf Urlaub. In der Regel erhalten Freiwillige nach den Arbeitstarifen in den Einrichtungen wie andere Mitarbeiter auch ihre Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch kann von Einrichtung zu Einrichtung variieren ist wird immer in der FSJ- oder BFD-Vereinbarung festgelegt. Fast immer gibt es 30 Tage Urlaub bei 12 Monaten Dienst.

Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)?

Ein FSJ oder ein BFD ist immer etwas Sinnvolles, Spannendes und Neues!

Ein Freiwilligendienst ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr indem ein praktischer Einsatz in einer sozialen Einrichtung erfolgt. Du lernst den Arbeitsalltag kennen und engagierst dich für Andere. Es gibt viele unterschiedliche Einsatzfelder und Aufgabenbereiche. So kannst du das Passende für dich finden und ganz persönliche Erfahrungen aus der beruflichen Praxis gewinnen.

Neben der praktischen Tätigkeit werden begleitende Bildungstage oder Seminare besucht. Hier tauscht du dich mit anderen Freiwilligen aus und gemeinsam beschäftigen wir uns mit Themen, die euch wichtig sind.

Was verdiene ich im FSJ oder BFD?

Für deinen Einsatz bekommst du ein monatliches Taschengeld von 423,- € und eine Verpflegungspauschale von 50,- € pro Monat.

Das FSJ und der BFD ist sozialversicherungspflichtig. Es werden Beiträge für deine Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung geleistet. Solltest du Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenrente haben, bleibt dieser bestehen.

Das Kindergeld läuft weiter (bis zum 25. Lebensjahr). Für Empfänger von ALG II gibt es einen Freibetrag.

Während deines FSJ oder des BFD bist du nicht alleine!

In der Einsatzstelle gibt es eine feste Ansprechperson, die dich in deinem Dienst begleitet. Regelmäßig finden Anleitungsgespräche statt, in denen du deine Arbeit reflektieren und Wünsche äußern kannst, was du noch alles kennen lernen möchtest.

Auch bei der FSD gibt es eine feste Ansprechperson für dich. Ein*e Pädagog*in von der FSD ist für dich da, wenn du Fragen, Unsicherheiten oder Konflikte hast und besucht dich vor Ort in der Einsatzstelle.

Ein Freiwilligendienst bietet dir immer die Chance, deine Persönlichkeit zu entwickeln,
Selbstbewusstsein zu gewinnen,
sozialer Kompetenzen zu erweitern,
Wissen zu erwerben neue Fähigkeiten auszubilden.

Ein FSJ oder ein BFD ist immer ein Gewinn! Nicht nur für dich selbst, sondern auch für alle Menschen, die im Dienst begleitet, umsorgt und betreut werden.

Ein Jahr für mich - ein Jahr für Andere!

Wie lange dauert ein FSJ oder BFD?

Ein FSJ oder ein BFD dauert in der Regel 12 Monate. Mindestens müssen 6 Monate geleistet werden, maximal darf ein FSJ oder ein BFD 18 Monate lang sein.

Wann beginnt ein FSJ oder BFD?

Der Beginn liegt üblicherweise in den Monaten Juli bis Oktober. Du hast aber während des ganzen Jahres die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu beginnen. Sprich uns einfach an und wir schauen mit dir, wo noch Plätze frei sind.

Wie alt muss ich sein, um ein FSJ oder BFD zu machen?

Wenn du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist, kannst du ein FSJ oder einen BFD machen. Wenn du älter bist, gibt es die Möglichkeit einen BFD 27plus zu machen.

Wie ist die Arbeitszeit?

Du hast eine Wochenarbeitszeit von ca. 39 Stunden, das entspricht einer Vollzeitbeschäftigung. Die Arbeitszeiten richten sich danach, ob es in deiner Einsatzstelle Früh- oder Spätschichten oder “geregelte“ Arbeitszeiten von morgens bis nachmittags gibt. Auch Wochenenddienste sind möglich, jedoch keine Nachtdienste!

In begründeten Ausnamefällen kann ein FSJ oder ein BFD auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden/Woche) geleistet werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.

Wieviel Urlaub habe ich?

Während deines Freiwilligendienstes hast du Anspruch auf Urlaub. In der Regel erhalten Freiwillige nach den Arbeitstarifen in den Einrichtungen wie andere Mitarbeiter auch ihre Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch kann von Einrichtung zu Einrichtung variieren ist wird immer in der FSJ- oder BFD-Vereinbarung festgelegt. Fast immer gibt es 30 Tage Urlaub bei 12 Monaten Dienst.