Zwei Mütter schieben fünf Kinder in einem großen Kinderwagen.

Wer hilft beim Antrag? Was muss ich mitbringen? Was, wenn ich krank werde?
Häufige Fragen

Wer hilft mir bei der Antragstellung oder einer Ablehnung der Kur?

Unterstützung finden Sie bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Hier werden Sie auch persönlich auf die Maßnahme vorbereitet und es gibt das Angebot der sogenannten Kurnachsorge. Die für Sie zuständige Caritasberatungsstelle finden Sie über eine entsprechende Suchmaschine unter www.kag-muettergenesung.de.

Was muss ich mitbringen?

  • Unterlagen, die Sie evtl. von der Krankenkasse oder vom Arzt erhalten haben
  • ärztliche Befundberichte (für die Maßnahme wichtige Arztunterlagen, die bei Antragstellung noch nicht vorlagen)
  • Krankenkassen-Chip-Karte
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beleg über die Einzahlung des Eigenanteils, evtl. die Befreiungskarte
  • Taschengeld (z.B. für Bastelbedarf, Ausflüge,...)
  • Gelbes Untersuchungsheft für Kinder
  • Impfbuch für Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder
  • Vom Hausarzt verordnete Dauermedikamente, ausreichend für die gesamte Zeit der Maßnahme
  • Medizinische Hilfsmittel, die Sie ständig benötigen wie z.B. Blutzucker-, Blutdruckmessgerät, Stützstrümpfe, Bandagen, Inhaliergerät oder ähnliches
  • Fieberthermometer
  • Babyfon, falls vorhanden
  • Wecker oder Radiowecker, Fön
  • Sportbekleidung, Turnschuhe
  • Schwimmsachen, Schwimmflügel (Badekappe nicht erforderlich)
  • Regenkleidung, feste Schuhe bzw. Gummistiefel für die Kinder
  • Badetuch und Waschlappen (Handtücher und Bettwäsche werden gestellt)
  • Lätzchen
  • Lieblingskuscheltier und Spielmaterial für das Appartement,
  • eigenes Waschmittel nur, falls bei Allergien erforderlich
  • Seife, Shampoo
  • Windeln
  • Es empfiehlt sich, einen Buggy (oder Kinderwagen) mitzubringen, wenn Ihr Kind etwas "lauffaul" ist

Muss ich vom Hausarzt ein Attest über die Kurfähigkeit mitbringen?

Wenn es seit dem vom Hausarzt ausgefüllten Kurantrag keine besonderen Vorkommnisse gegeben hat, benötigen Sie kein zusätzliches Attest. Sollten seit der Antragstellung neue Erkrankungen diagnostiziert worden sein, bekannte Erkrankungen sich verschlimmert haben oder eine Medikamentenumstellung stattgefunden haben, bringen Sie bitte die aktuellen Befunde oder ein kurzes Attest des Hausarztes mit.

Bei neu diagnostizierter Schwangerschaft benötigen wir ein Attest Ihres Frauenarztes über den bisher unbedenklichen Schwangerschaftsverlauf.
Sollten Sie oder Ihre Kinder in den Tagen vor der Anreise akut erkranken, suchen Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt zur Untersuchung und Anbehandlung auf. Dieser muss dann eventuell unter Rücksprache mit uns über die Kurfähigkeit entscheiden. Dies gilt insbesondere für ansteckende Erkrankungen wie sogenannte Kinderkrankheiten, Grippe oder Magen-Darm-Grippe.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für die Mutter fällt ein Eigenanteil von 10 € pro Tag an, also insgesamt 220 € pro Maßnahme. Die Kinder sind beitragsfrei. Bei vorliegender Befreiung vom Eigenanteil werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bei Überschreiten der Eigenanteilsgrenze können die Kosten am Jahresende von der Krankenkasse erstattet werden.

Einige Leistungen in der Klinik sind kostenpflichtig. Hierzu gehören die Benutzung der Münzwaschmaschinen und Münztrockner, die Nutzung der Sauna und der Materialbedarf im Kreativbereich. Auch die von uns angebotenen Gruppenausflüge sind kostenpflichtig. Zusätzlich sollten Sie sich ein ausreichendes Taschengeld für Freizeitaktivitäten einplanen. Bei Finanzierungsschwierigkeiten kann Ihnen eventuell die Beratungs- und Vermittlungsstelle weiterhelfen.

Insgesamt sollten 150 € Taschengeld für die Dauer der Kur ausreichen.

Was muss ich wissen, wenn ich mit einem Kind/oder Kindern unter drei Jahren in die Kurmaßnahme kommen?

Alle Kinder werden in unserem Kinderland werktags betreut. So können Sie in Ruhe an Ihren Anwendungen teilnehmen. Kinder unter 3 Jahre werden in den ersten Tagen stundenweise betreut. Individuell wird diese Zeit dann verlängert. Grundsätzlich müssen Sie die Bereitschaft mitbringen, Ihr Kind in die Betreuung zu geben. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Kind schon in der Lage ist, fremdbetreut zu werden, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen späteren Kurtermin.

Unser Kinderland ist heilpädagogisch ausgerichtet. Es gibt ein spezielles Abgaberitual. Die Kinder werden an der Gruppentür den Erzieherinnen übergeben. So werden die Kinder in der Gruppe nicht gestört. Bei der Übergabe tauschen Mütter und Erzieherinnen alle wichtigen Informationen aus.

Kleine Kinder befinden sich noch in der Immunprägephase. Infekte sind in diesem Alter noch sehr häufig. Gehen Sie davon aus, dass es in den 3 Wochen sein kann, dass Ihr Kind einen Infekt bekommt und ggfs. isoliert werden muss. Möglicherweise können Sie dann nicht an allen Anwendungen teilnehmen. Im Kurhaus gibt es ein Hygienemanagement. Alle Vorschriften hieraus müssen eingehalten werden.

Außerhalb der Betreuungszeiten sind Sie für die Beaufsichtigung Ihres Kindes allein verantwortlich. Zum Beispiel regeln Sie das Zubettbringritual, einige Mahlzeiten und auch die Beschäftigung am Wochenende mit Ihrem Kind/Ihren Kindern allein. Falls Sie sich damit überfordert fühlen, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen späteren Kurtermin.

Darf ich in der Klinik Besuch bekommen?

Besuch ist nur am Wochenende und an den Feiertagen erlaubt. Der Besuch darf sich nur auf ihrem Appartement oder außerhalb des Klinikgeländes aufhalten. Die übrigen Räumlichkeiten sind ausschließlich für die Mütter und Kinder bestimmt. Die Besuchszeit endet jeweils um 20:00 Uhr. Bitte überlegen Sie, ob die Besuche für Sie und Ihr Kind hilfreich und wichtig oder nicht sogar belastend sind. Gerade für die Kinder kann dies einen zusätzlichen Trennungsschmerz bedeuten. Sollten Sie alleinerziehend sein, müsste die Besuchsregelung für den Vater vorab mit ihm oder über das Jugendamt geklärt werden. In der Regel ist es sinnvoll, das Besuchsrecht für die Dauer der Maßnahme auszusetzen.

Darf Besuch in der Klinik übernachten?

Übernachtungen in der Klinik sind grundsätzlich nicht möglich, auch nicht im Rahmen der An- oder Abreise. Diesbezüglich müssen wir auf die örtlichen Pensionen und Hotels verweisen. Es gibt eine entsprechende Pension direkt in der Nachbarschaft.

Was ist, wenn ich oder mein Kind vor der Reise akut erkranken?

Sollten Sie oder Ihre Kinder in den Tagen vor der Anreise akut erkranken, suchen Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt zur Untersuchung und Anbehandlung auf. Dieser muss dann eventuell unter Rücksprache mit uns über die Kurfähigkeit entscheiden. Dies gilt insbesondere für ansteckende Erkrankungen wie sogenannte Kinderkrankheiten, Grippe oder Magen-Darm-Grippe.

Was ist, wenn ich oder mein Kind während der Kur krank werden?

Während der Maßnahme werden Sie durch unseren Internisten bzw. Kinderarzt behandelt und mit den erforderlichen Hilfsmitteln und Medikamenten versorgt. Unsere Ärzte sind werktäglich während der Haupttherapiezeiten in der Klinik anwesend und haben feste Sprechstunden. Die ärztliche und pflegerische Notfallversorgung erfolgt in der Nacht und am Wochenende durch das direkt nebenan liegende Wilhelm-Anton-Hospital, für die Kinder in der Kinderklinik des St.-Antonius-Hospitals Kleve, das ca. 15 Km entfernt liegt. Der Transport wird durch uns organisiert.

Auch bei einer Akuterkrankung werden wir bemüht sein, die entsprechende Kinderbetreuung und Wahrung aller Therapietermine zu gewährleisten. Bei Auftreten ansteckender Erkrankungen (Magen-Darm-Infektion, Bindehautentzündung, Mundfäule, Scharlach) kann die kurzfristige bzw. vorübergehende Zimmerisolation erforderlich werden. Bei Auftreten von sogenannten Kinderkrankheiten muss die Maßnahme umgehend zum Schutz der anderen Teilnehmer abgebrochen werden. Grundsätzlich muss man sich darauf einrichten, dass kleine Kinder, wie Zuhause auch, in der Kur an üblichen Infekten erkranken.

Wie lange wird mein Kind im Kinderland betreut?

Das wird für jedes Kind individuell geregelt. Es ist abhängig vom Alter und der Kindergartenerfahrung, die ihr Kind besitzt.

Im Allgemeinen ist das Kinderland für alle Kinder über 3 Jahre von 8:00 - 15:00 Uhr geöffnet. Die Kinder unter 3 Jahren werden zu Beginn der Maßnahme zunächst für 2 Stunden am Vormittag betreut, damit Sie genug Zeit haben, sich langsam an uns und die Umgebung zu gewöhnen. Später wird die Betreuungszeit nach Möglichkeit ausgedehnt.

Außerhalb der Öffnungszeiten unseres Kinderlandes, insbesondere in der Nacht, sind Sie selbst für die Betreuung und Pflege Ihrer Kinder zuständig

Muss ich Windeln für 3 Wochen mitbringen?

Es reicht vollkommen aus, wenn Sie Windeln für die ersten Tage mitbringen. Da unsere Klinik vom Stadtkern nur etwa 15 Gehminuten entfernt ist, können Sie dort für die weiteren Tage Windeln erwerben. Ihnen stehen auch kostenlos Fahrräder zur Verfügung.

Was mache ich abends?

An den meisten Abenden finden Therapieangebote wie Gruppengespräche zu speziellen Themen, Arztvorträge, Fitnesstraining oder kreatives Arbeiten statt. Die Teilnahme ist teilweise verpflichtend. Ansonsten können Sie das Schwimmbad, Sauna, Kreativ- und Snoezelraum sowie ein Fernsehraum zum Erholen und Entspannen nutzen. Auch Klön- und Spielrunden mit anderen Müttern ergeben sich oft zwanglos in den einzelnen Wohnzimmern.

Reisen alle Mütter gemeinsam an?

Ja, wir haben Gruppenkuren. Alle Mütter reisen gemeinsam an und reisen gemeinsam wieder ab. Diese Zeiten sind mit den Krankenkassen festgelegt. Es ist nicht möglich verspätet anzureisen, die Maßnahme zu unterbrechen oder frühzeitig abzureisen. Wählen Sie einen Kurtermin, der für Sie passend ist.