Seit vielen Jahren verlässt sich Theodor Wick (89) aus Kalkar-Wissel auf den Hausnotruf des Katholischen Alten- und Pflegehilfenetzwerkes am Niederrhein (KAN). Aus eigener Erfahrung weiß er: Im Notfall ist Hilfe sofort verständigt. „Ich bin schon öfter gefallen“, erzählt er. „Ohne den Hausnotruf wäre das nicht so glimpflich ausgegangen.“
Theodor Wick ist nicht mehr so gut zu Fuß wie früher. Im Haus nutzt er einen Rollator, für längere Strecken einen Rollstuhl. Den Notruf-Knopf trägt er unter seinem Hemd. Es braucht nur einen Knopfdruck – dann geht in der Notruf-Zentrale des KAN der Alarm an. „Ich bin oft allein“ erzählt er. „Ohne den Hausnotruf möchte ich deshalb nicht sein.“
„Für viele ältere Menschen, die zuhause leben, ist unser Hausnotruf ein Segen“, weiß Johannes Verpoort, Leiter des Pflegezentrums. Der ambulante Pflegedienst des KAN kümmert sich täglich um mehr als 1.000 Kunden. Viele nutzen auch den Service des Hausnotrufes, Tendenz steigend. Warum? „Unsere Notrufzentrale ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr besetzt“, erklärt Johannes Verpoort. „Und wenn gewünscht, steht unser ambulanter Pflegedienst bereit.“
Das Hausnotrufsystem des KAN besteht aus einer Basisstation und einem oder mehreren Funksendern. Der Funksender funktioniert überall in der Wohnung und kann am Handgelenk, um den Hals getragen oder an der Kleidung befestigt werden.
Im Notfall genügt ein Knopfdruck und die Teilnehmer des Hausnotrufs sind mit der Notrufzentrale des KAN in Kalkar verbunden. Die Mitarbeiter benachrichtigen Angehörige, Nachbarn oder weitere Helfer. In einem Alarmierungsplan können bis zu sechs Kontaktpersonen für den Notfall hinterlegt werden. Über eine automatisch aufgebaute und für die Kunden kostenlose Sprechverbindung können die Teilnehmer mit den Mitarbeitern der Notrufzentrale sprechen bis Hilfe eingetroffen ist.
Interessenten können den Hausnotruf des KAN jetzt einen Monat testen - kostenlos und unverbindlich. Die kostenfreie Hotline 0800 11 60 666 ist täglich von 7 bis 21 Uhr besetzt.
Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die monatliche Mietpauschale (Basis-Paket). Für Komfort-Leistungen (z. B. automatische Alarmierung des Pflegedienstes) fallen zusätzliche Kosten an.
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