Krankenhauszukunftsgesetz: EU-Förderung für Digitalisierungsprojekte

Im Jahr 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zur Förderung der Digitalisierung von Prozessen und Strukturen in Krankenhäusern eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der Krankenhauszukunftsfonds ins Leben gerufen, der bundesweit Fördermittel für Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern bereitstellt.

Mit den Geldern sollen Projekte wie Patientenportale, elektronische Dokumentationen oder digitales Medikationsmanagement gefördert werden.

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird im Rahmen von NextGenerationEU durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union finanziert.

Auch das Katholische Karl-Leisner-Klinikum hat Fördergelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds erhalten, die es in die Optimierung seiner digitalen Infrastrukturen investiert. Konkret wurden dem Klinikum Fördermittel für die Umsetzung der folgenden Projekte bewilligt:

Fördertatbestand 3

  • Digitaler Pflegebericht
  • Digitale Pflegeplanung und Dokumentation
  • Mobile Visite
  • Digitale Wunddokumentation

Fördertatbestand 5

  • Digitale Medikationsanordnung
  • Digitaler Stellprozess
  • Digitale Medikationsvergabe
  • Anbindung der Apotheke an den Medikationsprozess

Fördertatbestand 6

  • Digitalisierung sämtlicher Leistungsstellen im Krankenhaus inklusive Geräteanbindung