Besuchsregelung - Zutrittsvoraussetzungen

Die Corona-Schutzverordnung NRW läuft zum 28.2.2023 aus. Somit gelten auch in den Einrichtungen der KKLE ab 1.3.2023 nur noch wenige Einschränkungen.

  • Besucher*innen brauchen keinen Testnachweis mehr.
  • Bis auf Weiteres gilt lediglich eine Maskenpflicht für Besucher*innen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
    (Stand 27.2.2023)